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   VG Karlsruhe, 07.08.2001 - 11 K 1253/01   

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https://dejure.org/2001,18345
VG Karlsruhe, 07.08.2001 - 11 K 1253/01 (https://dejure.org/2001,18345)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.08.2001 - 11 K 1253/01 (https://dejure.org/2001,18345)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. August 2001 - 11 K 1253/01 (https://dejure.org/2001,18345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rückforderung von Versorgungsbezügen wegen Erwerbseinkommen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen; Alimentationspflicht des Staates; Ruhestand eines Beamten aufgrund nicht auf Dienstunfall beruhender Dienstunfähigkeit; Einwand der Entreicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1989 - 11 S 2142/88

    Verheiratetenzuschlag im Ortszuschlag

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.08.2001 - 11 K 1253/01
    Nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1989 - 11 S 2142/88 -) ist ein Mangel des rechtlichen Grundes offensichtlich, wenn der Kläger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße außer Acht gelassen hat.
  • VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 16.927

    Rückwirkende Anrechnung von Witwenrente

    Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn der Dienstherr in einem Merkblatt eigens auf die entsprechenden Ruhensregelungen hingewiesen hat (VG Karlsruhe, U. v. 7.8.2001 - 11 K 1253/01 - juris).
  • VG Göttingen, 24.06.2004 - 3 A 3449/02

    Anrechnungsvorschrift; Dienstunfähigkeit; Entreicherung; Erwerbseinkommen;

    Die öffentliche Hand soll nicht verpflichtet sein, Zusatzeinkommen im Zeitraum vorzeitiger Zurruhesetzung (bis zum Erreichen der Altersgrenze) ungekürzt hinzunehmen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 07.08.2001 - 11 K 1253/01 -).
  • VG Ansbach, 03.05.2011 - AN 1 K 10.01317

    Rückforderung von Versorgungsbezügen aufgrund nicht angegebenen Rentenbezugs aus

    Dies ist im Falle des Klägers anzunehmen, da er von der Beklagten sowohl im Ruhegehaltsfestsetzungsbescheids vom 25. Juni 1997 selbst als auch in dem als Anlage zu diesem Bescheid beigefügten Merkblatt eigens auf die entsprechenden Anrechnungsregelungen wie auch auf die ihn treffenden gesetzlichen Anzeigepflichten hingewiesen wurde (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 21.11.2006, AN 1 K 05.1442, unter Hinweis auf VG Karlsruhe, Urteil vom 7.8.2001, 11 K 1253/01).
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